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BVerwG, 07.07.2010 - 9 VR 1.10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 80 Abs 4 S 1 VwGO, § 161 Abs 2 VwGO, § 17e Abs 2 FStrG
Aussetzung der Vollziehung eines kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses; verzögerte Ausführung; Kostenentscheidung bei Hauptsachenerledigungserklärung - rewis.io
Aussetzung der Vollziehung eines kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses; verzögerte Ausführung; Kostenentscheidung bei Hauptsachenerledigungserklärung
- ra.de
- rewis.io
Aussetzung der Vollziehung eines kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses; verzögerte Ausführung; Kostenentscheidung bei Hauptsachenerledigungserklärung
- datenbank.nwb.de
Aussetzung der Vollziehung eines kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses; verzögerte Ausführung; Kostenentscheidung bei Hauptsachenerledigungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01
Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 9 VR 1.10
In dieser Situation hätte es nahe gelegen, die Vollziehung des kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO von Amts wegen behördlich auszusetzen, um die - für die Antragsteller ansonsten unausweichliche - Einleitung eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes innerhalb der Einmonatsfrist nach § 17e Abs. 2 Satz 2 FStrG entbehrlich zu machen (vgl. Beschluss vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 66 S. 2 ff.).
- BVerwG, 31.03.2011 - 9 VR 2.11
Straßenplanung; Planfeststellung; aufschiebende Wirkung; Aussetzung der …
Angesichts dieses schon bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Dezember 2010 absehbaren und der Öffentlichkeit durch die von den Antragstellern in Bezug genommenen Presseberichte - vom Antragsgegner unbestritten - als politische Beschlusslage in Berlin vermittelten Zeitraums von etwa 1 ¼ Jahren bis zum Vollzugsbeginn hätte es nahegelegen, die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO bereits von Amts wegen behördlich auszusetzen, um so die für die Antragsteller zur Vermeidung etwaiger Rechtsnachteile unausweichliche, weil fristgebundene Einleitung eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes entbehrlich zu machen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 66 S. 2, vom 7. Juli 2010 - BVerwG 9 VR 1.10 - juris Rn. 2 …und vom 22. September 2010 - BVerwG 9 VR 2.10 - juris Rn. 3). - BVerwG, 22.09.2010 - 9 VR 2.10
Eilantrag eines Naturschutzvereins gegen den Bau der Ortsumgehung Freiberg im …
Dies geht zu Lasten des Antragsgegners, da dieser es in der Hand gehabt hätte, die Vollziehung des kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich des zweiten Bauabschnitts gemäß § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO von Amts wegen behördlich auszusetzen, um die für die Planbetroffenen ansonsten unausweichliche, weil fristgebundene Einleitung eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes entbehrlich zu machen (vgl. Beschlüsse vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 66 und vom 7. Juli 2010 - BVerwG 9 VR 1.10 - juris Rn. 2). - OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2014 - 1 MR 2/14
Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals …
Die Beklagte kann eine behördliche Entscheidung gem. § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO über die Aussetzung der Vollziehung treffen, wenn mit der Ausführung des planfestgestellten Vorhabens erst deutlich nach dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses begonnen werden soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.07.2010, 9 VR 1.10, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 83); eine solche Entscheidung bliebe auch jetzt noch möglich. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2011 - 11 B 189/11
Aussetzung der Realisierung eines durch Planfeststellungsbeschluss sofort …
vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. September 2001 - 4 VR 19.01 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 66, vom 7. Juli 2010 - 9 VR 1.10 -, juris, vom 22. September 2010 - 9 VR 2.10 -, juris, und vom 31. März 2011 - 9 VR 2.11 -, juris.